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Doppelversicherung
Liegt vor, wenn Sie als Versicherter für dasselbe Risiko mehrere Rechtschutz-Verträge
- meistens bei verschiedenen Versicherungen abgeschlossen haben.
Dabei hat der ältere Rechtsschutz-Vertrag den Vorrang vor dem jüngeren.
Der jüngere Vertrag wird aufgehoben, wenn der Versicherte die Beendigung
der Doppelversicherung beantragt hat. Sind Sie doppeltversichert und es tritt
ein Rechtsschutz-Fall ein, erhalten Sie die Ihnen zustehende Versicherungsleistung
(Rechtsanwalts-, Gerichtskosten usw.) in jedem Fall nur einmal. Die beteiligten
Versicherer übernehmen die Versicherungsleistung anteilig.
16.02.2005
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