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Daten-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten - also
kein Rechtsschutz für Personen, die von der Datenverarbeitung anderer
Personen betroffen werden und sich dagegen schützen wollen. Somit kein
Rechtschutz für das Geltendmachen von Ansprüchen auf Auskunft, Berichtigung,
Sperrung oder Löschung von gespeicherten Daten.
Der Daten-Rechtsschutz besteht aus:
· gerichtlicher Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutz-Gesetz
auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten
·
Verteidigung im Verfahren wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach
den Vorschriften des Bundesdatenschutz-Gesetzes.
16.02.2005
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