| Beratungsrechtsschutz im Familien und Erbrecht
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Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Dabei geht es um die mündliche oder schriftliche Erteilung eines Rates
oder einer Auskunft durch den Rechtsanwalt oder Notar auf folgenden Gebieten
· Familienrecht
Unterhaltsauseinandersetzungen, Sorgerechtsregelung während des Getrenntlebens
u.a.
·
Erbrecht
Testamentsanfechtung, Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, Geltendmachung
des Pflichtteils u.a.
Also für die beiden wesentlichen Rechtsgebiete, für die ein umfassender
Rechtschutz nicht gewährt werden kann.
Die Beratung kann nur durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt
erfolgen. Geht die Tätigkeit des Rechtsanwalts über die Erteilung
des Rates bzw. der Auskunft hinaus, wie etwa Abfassen eines Schreibens, Gespräch
mit dem Anspruchsgegner, entfällt der Rechtschutz auch für die gewährte
Beratung. Als Versicherter sind Sie übrigens innerhalb des Beratungs-Rechtschutzes
weder in der Auswahl Ihres Rechtsanwalts noch in der Anzahl der Beratungen
beschränkt. Beratungs-Rechtschutz ist Bestandteil des Privat-Rechtschutzes.
16.02.2005
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