| Beitragsanpassungsklausel BAK - Lexikon bei Makler24 |

Beitragsanpassungsklausel (BAK)
Gibt dem Versicherer die Möglichkeit, die Beiträge für laufende
Versicherungsverträge anzupassen, wenn eine wesentliche Änderung
bezüglich der Leistungen der Versicherung eingetreten ist, z.B. erhöhte
Aufwände. Etwa auf Grund von Rechtsanwalts- und Gerichtskostenerhöhungen
oder inflationärer Tendenzen.
Ein erhöhter Beitrag darf aber den zur Zeit der Erhöhung geltenden
Tarifbeitrag nicht übersteigen. Bei jeder Beitragserhöhung, ohne
dass sich der Umfang des Versicherungsschutz ändert, hat der Versicherte
ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses gilt bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden soll.
16.02.2005
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