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Behörde
Für Behörden gibt es einen Sondertartif, und zwar für:
· Gebietskörperschaften (z.B. Land, Kreis, Gemeinde), Körperschaften
(Handwerkerinnungen, Industrie- und Handelskammern), Anstalten (Fernseh- und
Rundfunkanstalten, Universitäten u.a.) und Stiftungen des deutschen öffentlichen
Rechtes
· juristische Personen des Privatrechtes, die
a) im Hauptzweck Aufgaben wahrnehmen, die sonst der öffentlichen Hand
obliegen (privatisierte Kommunalbetriebe, Krankenhäuser) und
b) an deren Grundkapital juristische Personen des deutschen öffentlichen
Rechtes mit mehr als 50% beteiligt sind oder
c) Zuwendungen aus öffentlichem Haushalt in Höhe von mehr als 50%
ihrer Haushaltsmittel erhalten (Bsp.: Behindertenwerkstätten)
· mildtätige und kirchliche Einrichtungen.
16.02.2005
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