| allgemeiner Rechtsschutz Vertrags- und Sachenrecht
Lexikon bei Makler24 |

Allgemeiner Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Ihre privatrechtlichen Interessen, insbesondere
aus Verträgen.
Einige Beispiele: Ansprüche auf Vertragserfüllung wie Zahlung des
Kaufpreises, Lieferung bestellter Ware, Ersatz wegen Nichterfüllung, Wertersatz
für nicht gelieferte Ware. Ansprüche auf Gewährleistung wie
Nachbesserung eines schlecht reparierten Gegenstandes; Ansprüche auf Minderung,
z.B. Herabsetzung des Kaufpreises wegen mangelhafter Ware.
Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit Mitgliedschaften (Beispiel Beitragsstreitigkeiten)
in Vereinen und vergleichbaren Organisationen (etwa in Jagd- und Fischereigenossenschaften)
werden hier nicht vertreten, weil es sich dabei nicht um ein privatrechtliches
Schuldverhältnis handelt.
Risikoausschlüsse:
Ebenfalls nicht unter die Allgemeinen Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht
fallen Arbeitsverträge sowie Miet- und Pachtverträge über
Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile. Dafür gibt es
den Arbeits- bzw. den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz. Streitfälle
bei der kurzfristigen Anmietung von Hotelzimmern, Pensionen oder Ferienwohnungen
werden allerdings dem Privat-Rechtschutz zugeordnet.
Im Berufs-Rechtschutz für Selbstständige ist grundsätzlich
kein Allgemeiner Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht vorgesehen, weil
das Risiko für die Versicherung nur schwer überschaubar ist. Eine
Ausnahme: bereits bestehende Rechtschutz-Verträge sowie Rechtsschutz-Verträge
mit selbstständigen Ärzten.
In beiden Fällen erstreckt sich der Allgemeine Rechtschutz im Vertrags-
und Sachenrecht jedoch nicht auf die Wahrnehmung aus Versicherungsverträgen.
16.02.2005
|