Kündigung der privaten Krankenversicherung durch den Versicherungsnehmer

Sie können Ihren Vertrag grundsätzlich zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei Beitragserhöhung kann Ihre Versicherung Ihnen bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.