Als Karenzzeit bezeichnet man den
Zeitraum zwischen dem Beginn des Versicherungsfalles und dem Einsetzen der
Leistungspflicht.Beispiel: Wer eine Gehaltsfortzahlung
von 6 Wochen mit seinem Arbeitgeber vereinbart hat, benötigt in der Krankentagegeldversicherung
eine Karenzzeit von 6 Wochen, da erst danach die Tagegeldzahlung einsetzen
muss.