Sie sind als Arbeitnehmer nicht krankenversicherungspflichtig und können sich somit privat versichern, wenn Ihr Bruttojahreseinkommen über 45.900 € (für: 2003) liegt. Diese Gehaltsgrenze ist die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählen unter anderem:
- Arbeitsentgelt (Lohn bzw. Gehalt),
- regelmäßige Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld),
- pauschale Überstundenvergütung,
- Sachbezüge,
- vertraglich geregelter Bereitschaftsdienst bzw. Rufbereitschaft,
- Vermögenswirksame Leistungen.