Für Heilpraktikerbehandlung besteht ein tariflicher Leistungsanspruch,
sofern der Tarif keine Ausschlüsse vorsieht. Für Sie als Versicherter
ist es wichtig zu wissen, dass nicht alle möglichen Heilpraktikerleistungen
abgesichert sind. Viele Versicherungen akzeptieren nur Abrechnungen nach der
Gebührenordnung für Heilpraktiker. Andere Versicherungen halten sich
abrechnungstechnisch an die Gebührenordnung für Ärzte. Wenn
Sie Zweifel haben, ob eine bestimmte Diagnostik oder eine bestimmte Therapie
abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen, sich vorher bei Ihrer Versicherung zu
erkundigen.