Heilpraktiker

Für Heilpraktikerbehandlung besteht ein tariflicher Leistungsanspruch, sofern der Tarif keine Ausschlüsse vorsieht. Für Sie als Versicherter ist es wichtig zu wissen, dass nicht alle möglichen Heilpraktikerleistungen abgesichert sind. Viele Versicherungen akzeptieren nur Abrechnungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Andere Versicherungen halten sich abrechnungstechnisch an die Gebührenordnung für Ärzte. Wenn Sie Zweifel haben, ob eine bestimmte Diagnostik oder eine bestimmte Therapie abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen, sich vorher bei Ihrer Versicherung zu erkundigen.