Wenn Se
in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten Sie eine
Hilfe zur Haushaltsführung, wenn Sie oder eine im Haushalt lebende
Person wegen Aufenthaltes in einem Krankenhaus, bei Kuren sowie häuslicher
Krankenpflege den Haushalte nicht weiterführen können und in Ihrem
Haushalt ein Kind (innerhalb bestimmter Altersgrenzen) lebt.