Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, dann Sie haben in vielen Fällen Eigenanteile bei Leistungsinanspruchnahme zu tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch von allen Zuzahlungen befreit
Eine vollständige
Befreiung von den Eigenanteilen
· zu Arznei-, Verband- und Heilmitteln,
· bei Vorsorge- und Rehabilitationskuren,
· bei Zahnersatz,
· bei notwendigen Fahrtkosten
erfolgt immer dann, wenn Sie dadurch unzumutbar belastet werden.