In der
Gruppenversicherung besteht ein Versicherungsvertrag für eine
Vielzahl von Personen mit gleichen Merkmalen. Dies kann die Zugehörigkeit
zu einer Vereinigung (z.B. einem Berufsverband), oder die Zugehörigkeit
zu einem Unternehmen sein.
Für den Abschluss einer Gruppenversicherung sind bestimmte Anforderungen
zu erfüllen, besonders im Hinblick auf die Mindestzahl der zu versichernden
Personen (mindestens 10, sofern auch Angehörige der versicherbaren Personen
berücksichtigt werden mindestens 20).
Dem stehen jedoch eine Reihe von Vergünstigungen entgegen, z. B. die Möglichkeit
des Erlasses von Wartezeiten, Kontrahierungszwang usw. Auf Grund geringerer
Verwaltungskosten ist auch der Beitrag geringer als in der Einzelversicherung.