Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigungen bzw. geringfügige selbstständige Tätigkeiten sind versicherungsfrei.

Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor,

· wenn Ihre Beschäftigung regelmäßig weniger als 15 Stunden (gesetzliche Krankenversicherung / Arbeitslosenversicherung) bzw. 18 Stunden (gesetzliche Rentenversicherung) in der Woche ausgeübt wird und Ihr monatliches Arbeitsentgelt regelmäßig 325 € nicht übersteigt; oder

· Ihre Beschäftigung innerhalb eines Jahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist.