Beginn des Versicherungsschutzes (private Krankenversicherung)

Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung beginnt nach Vertragsabschluss, der durch die Zusendung der Police oder durch eine Annahmebestätigung dokumentiert wird (formeller Beginn). Er beginnt jedoch nicht vor dem in der Police genannten Zeitpunkt (technischer Beginn) und erst nach Ablauf der Wartezeiten (materieller Beginn).

Im Rahmen einer Vollversicherung fallen wegen der Wartezeitanrechnung in der Regel technischer und materieller Beginn zusammen, wenn Sie aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln