Bei Erhöhung des Versicherungsschutzes gilt für den neu hinzukommenden
Teil das aktuelle Eintrittsalter und es findet eine erneute Gesundheitsprüfung
statt. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz ist ein Tarifwechsel in jeden gleichartigen
Versicherungsschutz unter voller Anrechnung der Alterungsrückstellung
möglich.