Private
Krankenversicherung: Wenn Sie mindestens seit drei Monaten versichert sind,
dann entfällt bei einer Krankheitskostenversicherung die allgemeine
Wartezeit von drei Monaten für Ihren Ehegatten. Voraussetzung hierfür
ist, dass eine gleichartige Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach der
Eheschließung beantragt wird.