Wenn Sie
in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, erhalten Sie nach
Abschluss eines Tarifes
eine Chip-Karte.
Diese wird eingesetzt zur
Erstattung von Krankenhauskosten. Aus der Chip-Karte ist für das Krankenhaus
ersichtlich, welche Leistungen von Ihrer Krankenversicherung übernommen
werden. Sie gilt damit als Kostenübernahmeerklärung für die
Pflegekosten.