Bezugsgröße

Unter der Bezugsgröße versteht man das Durchschnittseinkommen aller Versicherten der Rentenversicherung aus dem Vorvorjahr. Die Bezugsgröße wird jedes Jahr neu ermittelt.

Sie dient zur Berechnung vieler Beiträge in der Sozialversicherung, wie
· das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung,· den Anspruch auf Familienversicherung,
· die Berechnung des Mindestbeitrages für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung,
· die Befreiung von Zuzahlungen bei Arzneimitteln usw.2002 beträgt die Bezugsgröße

·in den alten Bundesländern:
jährlich 28.140 €
monatlich 2.345 €
· in den neuen Bundesländern:
jährlich 23.520 €
monatlich 1.960 €