Seit dem
1. Januar 2000 muss die private Krankenversicherung bei der Krankheitskostenvollversicherung
einen
Beitragszuschlag in Höhe von 10 % erheben. Dieser Beitragsanteil
wird jedem Versicherten individuell gutgeschrieben. Er soll dazu verwendet
werden, die Beiträge ab dem 65. Lebensjahr konstant zu halten, bzw. später
sogar abzusenken.
Der Beitragszuschlag ist arbeitgeberzuschussfähig.