Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung

· Allgemeiner Beitragssatz: Zahlung von Krankengeld nach Ablauf von sechs Wochen.

· Erhöhter Beitragssatz: Zahlung von Krankengeld vor Ablauf von sechs Wochen (für Selbstständige in der Regel nach 3 oder 4 Wochen).

· Ermäßigter Beitragssatz: Keine Krankengeldzahlung, z.B. Rentner, Selbstständige ohne Krankengeldanspruch.

Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet ihren Beitrag nach einem festen Prozentsatz vom beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten. Dazu gehören Arbeitsentgelt, Rente und Versorgungsbezüge.