· Allgemeiner Beitragssatz: Zahlung von Krankengeld nach Ablauf von sechs Wochen.
· Erhöhter Beitragssatz: Zahlung von Krankengeld vor Ablauf von sechs Wochen (für Selbstständige in der Regel nach 3 oder 4 Wochen).
· Ermäßigter Beitragssatz: Keine Krankengeldzahlung, z.B. Rentner, Selbstständige ohne Krankengeldanspruch.
Die gesetzliche
Krankenversicherung berechnet ihren Beitrag nach einem festen Prozentsatz
vom beitragspflichtigen
Einkommen der Versicherten. Dazu gehören
Arbeitsentgelt, Rente und Versorgungsbezüge.