Anzeigepflicht

Sie sind bei Antragstellung, bei Änderungen oder Wiederaufleben des Krankenversicherungsvertrages verpflichtet, Ihren derzeitigen Gesundheitszustand und in der Vergangenheit aufgetretene Krankheiten vollständig und richtig anzuzeigen. Die Anzeigepflicht bezieht sich dabei auf alle Ihnen bekannten Umstände. Wenn Sie gravierende Krankheiten verschweigen oder nicht richtig angeben, dann verletzen Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht.

Stellt sich heraus, dass Sie wissentlich wesentliche Umstände verschwiegen haben, kann Ihre Versicherung vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag innerhalb eines Jahres anfechten. Wenn Ihre Versicherung dies nicht tut, so kann sie aber immerhin einen Beitragsaufschlag erheben, um dem erhöhten Risiko gerecht zu werden.