Die private Krankenversicherung teilt die Krankheitskostenvollversicherung üblicherweise in drei Leistungsbereiche auf:
· ambulante
Leistungen,
·
zahnärztliche Leistungen,
·
stationäre Leistungen.
Zu den
ambulanten Leistungen zählen u.a. ärztliche Beratungen, Untersuchungen
und Besuche, ambulante Operationen, Röntgendiagnostik, ärztlich verordnete
Arzneien und Verbandsmittel sowie Heilmittel psychotherapeutische Behandlungen,
Leistungen des Heilpraktikers, des Physiotherapeuten, des Krankengymnasten,
des Logopäden etc.