Die Alterungsrückstellung wird von der privaten Krankenversicherung
zur Finanzierung der wachsenden Krankheitskosten im Alter verwendet. Von den
Beiträgen, die Sie als junger Versicherter zahlen wird ein großer
Teil "zurückgelegt" für die höheren Leistungen, die
Sie als älterer Mensch in Anspruch nehmen. Die Rückstellungen werden
Ihnen individuell gutgeschrieben.Je mehr Alterungsrückstellungen von der
jeweiligen Versicherungsgesellschaft gebildet werden, desto sicherer ist die
Beitragskalkulation für Sie als Versicherten im Alter.Die Alterungsrückstellung
wird aus verschiedenen Quellen gebildet:· aus den verdienten Bruttobeiträgen
(eine Art Sparanteil),· aus dem Rechnungszins,· aus dem Betrag
gem. § 12 a VAG (Direktgutschrift und Mittel für über 65-Jährige),· aus
den Limitierungsmitteln.Für die Alterungsrückstellung wird oft auch
der Begriff "Deckungsrückstellung" verwendet, manchmal auch
einfach "Altersrückstellung".Die gesetzliche Krankenkasse bildet
keine Alterungsrückstellungen. Sie wäre systemwidrig, da sich die
gesetzliche Krankenkasse nach dem Umlageverfahren finanziert.