Ablehnung

Die Versicherung hat die Möglichkeit einen Antrag bzw. eine Antragsänderung abzulehnen.Einige Änderungen können vom Versicherer nicht abgelehnt werden. Hierzu gehört zum Beispiel die Aufhebung einer Tagegeldversicherung beim Eintritt in den Ruhestand. Eine Ablehnung kann sich auch auf Leistungsabrechnungen beziehen, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Dies kann passieren, wenn Leistungen von Ärzten, Therapeuten etc. nicht medizinisch notwendig sind und nicht im Leistungsverzeichnis Ihrer Versicherung aufgeführt sind.