Die Versicherung
hat die Möglichkeit einen Antrag bzw. eine Antragsänderung
abzulehnen.Einige Änderungen können vom Versicherer nicht abgelehnt
werden. Hierzu gehört zum Beispiel die Aufhebung einer Tagegeldversicherung
beim Eintritt in den Ruhestand. Eine Ablehnung kann sich auch auf Leistungsabrechnungen
beziehen, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Dies kann passieren, wenn
Leistungen von Ärzten, Therapeuten etc. nicht medizinisch notwendig sind
und nicht im Leistungsverzeichnis Ihrer Versicherung aufgeführt sind.