Werden
Ihnen, als Versicherungsnehmer, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
(AVB) und die Verbraucherinformationen
erst mit der Police ausgehändigt,
so steht Ihnen ein 14-tägiges Widerspruchsrecht zu. Kann der Versicherer
nicht nachweisen, dass der Kunde alle Verbraucherinformationen erhalten hat
und über das Widerspruchsrecht informiert worden ist, so kann der Kunde
sogar noch innerhalb eines Jahres nach Zahlung des ersten Beitrags dem Vertrag
widersprechen. Wird kein Widerspruch ausgeübt, beginnt der Vertrag mit
dem Zugang der Police. Nutzen Sie Ihr Widerspruchsrecht, so ist der Vertrag
unwirksam. Auf das Widerspruchsrecht hat der Versicherer ausdrücklich
und durch drucktechnische Hervorhebung aufmerksam zu machen.