Vorsorgeaufwendungen

Die Vorsorgeaufwendungen zählen zu den Sonderausgaben und können somit vom Gesamtbetrag der Einkünfte von den Steuern abgezogen werden. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, zu Krankenversicherungen, zu Unfallversicherungen, zu Haftpflichtversicherungen und zu den meisten Lebensversicherungen.

Folgende Lebensversicherungen werden anerkannt:
· Risikoversicherung
· gemischte Lebensversicherung (laufende Beitragszahlung über mind. 5 Jahre, Mindestlaufzeit 12 Jahre, Todesfallkapital in Höhe von mind. 60% der Beitragssumme, Ausnahme: fondsgebundene LV )
· Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht
· Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht (laufende Beitragszahlung über mind. 5 Jahre, Mindestlaufzeit 12 Jahre)
· Zusatzversicherungen sind begünstigt, wenn es auch die Hauptversicherung ist.