Versorgungslücke

Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem Versorgungsziel (üblicherweise 60% des letzten Bruttoeinkommens) und allen gesetzlichen, betrieblichen und privaten Ansprüchen. Grundlage der Vorsorge ist bei Arbeitnehmern die Grundversorgung durch die gesetzliche Sozialversicherung.