Die beitragsfreie
Versicherungssumme ergibt sich, wenn das zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung
vorhandene Deckungskapital
(abzüglich eventueller
Beitragsrückstände) als Einmalbetrag für die Berechnung einer
neuen Versicherungsleistung dient. Unterschreitet das beitragsfreie Todesfallkapital
einen bestimmten Mindestwert (z.B. 500 Euro), so erlischt der Vertrag und es
wird der gegebenenfalls vorhandene Rückkaufswert ausgezahlt.