formeller
Beginn: Zustandekommen des Versicherungsvertrages durch Aushändigung
der Police.
technischer Beginn: Grundlage für die Beitragsberechnung.
materieller Beginn: Einsetzen des Versicherungsschutzes durch Einlösen
des Erstbeitrags. Es kann jedoch auch ein vorläufiger Versicherungsschutz
vom Tag der Antragstellung gewährt werden.