Versicherungsbeginn

formeller Beginn: Zustandekommen des Versicherungsvertrages durch Aushändigung der Police.
technischer Beginn: Grundlage für die Beitragsberechnung.
materieller Beginn: Einsetzen des Versicherungsschutzes durch Einlösen des Erstbeitrags. Es kann jedoch auch ein vorläufiger Versicherungsschutz vom Tag der Antragstellung gewährt werden.