Versicherungsnehmer (VN)

Als Versicherungsnehmer sind Sie Vertragspartner des Versicherungsunternehmens mit allen Rechten und Pflichten aus dem Vertrag. In der Regel ist derjenige Versicherungsnehmer, wer den Vertrag beantragt hat. Der Versicherungsnehmer hat Anspruch auf Aushändigung der Police. Zu den Rechten zählt beispielsweise die Benennung eines Bezugsberechtigten, zu den Pflichten die Beitragszahlung. (Diese kann jedoch auch durch eine andere Person erfolgen.) Versicherungsnehmer und versicherte Person können unterschiedliche Personen sein.
Eine Einschränkung der Rechte kann durch unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Pfändung, Abtretung und Beleihung erfolgen.