Als Versicherungsnehmer
sind Sie Vertragspartner des Versicherungsunternehmens mit allen Rechten
und Pflichten
aus dem Vertrag. In der Regel ist derjenige
Versicherungsnehmer, wer den Vertrag beantragt hat. Der Versicherungsnehmer
hat Anspruch auf Aushändigung der Police. Zu den Rechten zählt beispielsweise
die Benennung eines Bezugsberechtigten, zu den Pflichten die Beitragszahlung.
(Diese kann jedoch auch durch eine andere Person erfolgen.) Versicherungsnehmer
und versicherte Person können unterschiedliche Personen sein.
Eine Einschränkung der Rechte kann durch unwiderrufliche Bezugsberechtigung,
Pfändung, Abtretung und Beleihung erfolgen.