Der Versicherer
ist Vertragspartner des Versicherungsnehmers. Er übernimmt
die schuldrechtliche Verpflichtung für den Versicherungsschutz.
Am Markt ist eine Vielzahl von Anbietern mit unterschiedlicher Rechtsform tätig:
Aktiengesellschaften, Versicherungsvereine, öffentlich rechtliche Versicherer.