Vermögenswirksame Leistungen

Mit dem Vermögensbildungsgesetz (5.VermBG) fördert der Staat die Eigentums- und Vermögensbildung. Monatlich bis zu 40 € bzw. jährlich bis zu 480 € können vermögenswirksam angelegt werden. In vielen Tarif-, Betriebs- oder Einzelverträgen ist vorgesehen, dass der Arbeitgeber die Sparleistungen ganz oder teilweise erbringt; der Arbeitnehmer kann die Beträge auch von seinem Verdienst abzweigen. Als Anlageform kommen z.B. in Frage: Bausparen, Lebensversicherung, Kontensparen, Wertpapiersparen. Auf bestimmte Anlageformen gewährt der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, allerdings nicht auf die Anlageform der Lebensversicherung.