Mit dem
Vermögensbildungsgesetz (5.VermBG) fördert der Staat die
Eigentums- und Vermögensbildung. Monatlich bis zu 40 € bzw. jährlich
bis zu 480 € können vermögenswirksam angelegt werden. In vielen
Tarif-, Betriebs- oder Einzelverträgen ist vorgesehen, dass der Arbeitgeber
die Sparleistungen ganz oder teilweise erbringt; der Arbeitnehmer kann die
Beträge auch von seinem Verdienst abzweigen. Als Anlageform kommen z.B.
in Frage: Bausparen, Lebensversicherung, Kontensparen, Wertpapiersparen. Auf
bestimmte Anlageformen gewährt der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage,
sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, allerdings
nicht auf die Anlageform der Lebensversicherung.