Bei einer
Versicherung auf verbundene Leben sind zwei (oder mehrere) Personen in einem
Vertrag versichert.
Sie
liegt nur dann vor, wenn die Versicherten
auch gemeinsam Versicherungsnehmer sind. Da das Todesfallrisiko zweier Personen
in einem Vertrag zusammengefasst ist, ist der Beitrag höher als bei einer
vergleichbaren Versicherung auf ein Leben, jedoch geringer als bei zwei Einzelverträgen.
Die Todesfallleistung wird fällig, wenn eine der versicherten Personen
stirbt. Der Vertrag endet dann. Bei gleichzeitigem Tod der versicherten Personen
wird die Leistung nur einmal fällig. Eine Risikoversicherung auf verbundene
Leben eignet sich beispielsweise, um eine auf zwei Gehältern basierende
Baufinanzierung abzusichern. Eine gemischte Lebensversicherung auf verbundene
Leben bietet sich für Ehepartner an, wenn der Tod eines Partners Versorgungsprobleme
für den anderen aufwirft (Ehegattenversicherung).