Meistens
kann eine Risiko-Lebensversicherung bis zum Ende des 10. Versicherungsjahres
ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine gemischte Lebensversicherung mit
gleicher Todesfallleistung umgetauscht werden. Das Umtauschrecht gilt jedoch
nicht für eine eventuell eingeschlossene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
(BUZ).