Umwandlungsrecht, Umtauschrecht

Meistens kann eine Risiko-Lebensversicherung bis zum Ende des 10. Versicherungsjahres ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine gemischte Lebensversicherung mit gleicher Todesfallleistung umgetauscht werden. Das Umtauschrecht gilt jedoch nicht für eine eventuell eingeschlossene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ).