Umlageverfahren

Die Finanzierung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt seit der ersten Rentenreform im Jahre 1957 nach dem so genannten Umlageverfahren: Die heutigen Renten werden aus den Beiträgen der heute Berufstätigen direkt finanziert. Die späteren Ansprüche auf Rente finanzieren sich wiederum über die Beiträge der nächsten Generation. Folge: Die Finanzierbarkeit einer Rente ist nicht abhängig vom eigenen Beitrag, sondern vom Beitragsaufkommen der jeweils folgenden Generation. Daher spricht man bei der umlagefinanzierten Rente vom "Generationenvertrag".