Die Finanzierung
der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt seit der ersten
Rentenreform
im Jahre 1957 nach dem so genannten Umlageverfahren:
Die heutigen Renten werden aus den Beiträgen der heute Berufstätigen
direkt finanziert. Die späteren Ansprüche auf Rente finanzieren sich
wiederum über die Beiträge der nächsten Generation. Folge: Die
Finanzierbarkeit einer Rente ist nicht abhängig vom eigenen Beitrag, sondern
vom Beitragsaufkommen der jeweils folgenden Generation. Daher spricht man bei
der umlagefinanzierten Rente vom "Generationenvertrag".