Teilauszahlung

Für eine gemischte Lebensversicherung lässt sich eine Teilauszahlung vereinbaren. Das Erlebensfallkapital wird dann während der Versicherungsdauer in vereinbarten Teilraten ausgezahlt. Der Versicherungsschutz bleibt aber in jedem Fall erhalten. Dies kann z.B. für die Finanzierung von Bauvorhaben vorteilhaft sein. Falls jedoch die Teilauszahlungen vor Ablauf von 12 Jahren erfolgen, ist dieses steuerschädlich.