Jedes
Einkommen wird in Stufen von ca. 28 mit nach oben zunehmenden Steuersätzen
eingeteilt. Der Spitzensteuersatz ist der Satz, mit dem die oberste Einkommensstufe
(also auch der letzte Euro des zu versteuernden Einkommens) versteuert wird.
Der Spitzensteuersatz steigt mit zunehmenden Einkommen bis zum Höchststeuersatz
an, der momentan (Stand: August 2001) bei 48,5% liegt. Der Höchststeuersatz
soll künftig gesenkt werden.