Die Sozialversicherung
ist eine gesetzliche Pflichtversicherung zur Absicherung von Krankheit, Arbeitsunfall,
Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit,
Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Alter und Tod. Freiwillige Mitgliedschaften
sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zur Sozialversicherung zählen u.a. die Kranken- und Pflegeversicherung,
die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung. Die Beiträge
zu diesen Versicherungszweigen (Sozialabgaben) werden je zur Hälfte vom
Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber aufgebracht und vom Arbeitgeber abgeführt
(Ausnahme: Sachsen).
Es gelten folgende Beitragssätze für das Jahr 2002:
Sozialversicherungs-Zweig:
Gesetzliche Rentenversicherung
9,55 Beitrag Arbeitnehmer (%)
9,55 Beitrag Arbeitgeber (%)
Arbeitslosenversicherung
3,25 Beitrag Arbeitnehmer (%)
3,25 Beitrag Arbeitgeber (%)
Pflegeversicherung
0,85 Beitrag Arbeitnehmer (%)
0,85 Beitrag Arbeitgeber (%)
Krankenversicherung
ca. 6,85 Beitrag Arbeitnehmer (%)
ca. 6,85 Beitrag Arbeitgeber (%)
Summe
20,50 Beitrag Arbeitnehmer (%)
20,50 Beitrag Arbeitgeber (%)
Versicherte
Selbstständige oder Freiberufler müssen die Beiträge
in voller Höhe selbst tragen.