Kosten
für die private Lebensführung, die aus wirtschaftlichen,
sozialen oder gesellschaftspolitischen Gründen vom Gesamtbetrag der Einkünfte
abgesetzt werden können (§ 10 EStG). Grundsätzlich wird unterschieden
in Vorsorgeaufwendungen und übrige Sonderausgaben (z.B. Kirchensteuer,
Steuerberatung). Die Vorsorgeaufwendungen sind nur beschränkt abzugsfähig
im Rahmen des Vorsorgehöchstbeitrags: Beiträge zu Sozial-, Kranken-,
Unfall-, Haftpflicht- und den meisten Lebensversicherungen.