Der Schlussgewinnanteil
ist ein Gewinnanteil, der nicht laufend zugeteilt, sondern grundsätzlich erst bei Ablauf erbracht wird. Aber auch bei Rückkauf
und im Todesfall fallen - nach einer gewissen Wartezeit - Schlussgewinnanteile
an. Je länger die Laufzeit Ihrer Lebensversicherung und je höher
die Versicherungsleistung, desto höher fällt der Schlussgewinnanteil
aus.