Wenn die
Risikoprüfung zu dem Ergebnis führt, dass der Antrag nicht
zu den normalen Bedingungen angenommen werden kann, kommt in vielen Fällen
ein Beitragszuschlag in Frage, durch den das überdurchschnittliche Risiko
ausgeglichen wird. Der Risikozuschlag kann auch auf einen bestimmten Zeitraum
beschränkt werden (z.B. nach einer Operation).