Diese
Form der Lebensversicherung deckt gegen geringe Beitragszahlung ausschließlich
das Sterbefall- und/oder Invaliditätsrisiko für einen bestimmten
Zeitraum ab. Bei Ablauf des Vertrages wird im Unterschied zur kapitalbildenden
Lebensversicherung keine Leistung fällig. Sie ist ausschließlich
ein Instrument der Hinterbliebenenabsicherung.
Ausnahmen: Bei einigen wenigen Gesellschaften wird zum Vertragsablauf eine
Gewinnbeteiligung ausgezahlt, wenn Sie nicht schon vorher in Form einer Beitragsverrechnung
oder Erhöhung des Versicherungsschutzes an den Versicherten weitergegeben
worden ist.