Bei der
versicherungsmedizinischen Beurteilung können manche Erkrankungen,
gesundheitliche Störungen oder körperliche Veränderungen nicht
durch einen Zuschlag, sondern nur über eine Ausschlussklausel ausgeglichen
werden. Das betreffende Risiko wird dann aus der Versicherungsleistung ausgeschlossen.
Neben medizinischen Risiken spielt die Prüfung der beruflichen Tätigkeit
und die Ausübung bestimmter Sportarten eine Rolle.
Der Versicherte muss sich mit dem Ausschluss ausdrücklich einverstanden
erklären.