Der Rechnungszins
ist der bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags zu Grunde gelegte Zinsfuß. Bei der Beitragskalkulation geht der Versicherer
davon aus, dass die Beitragsanteile, die für die Kapitalanlage bestimmt
sind, verzinslich angelegt werden. Die so erwirtschafteten Beträge sind
Bestandteil der Versicherungsleistung. Je höher der Rechnungszins, desto
geringer die Beiträge bei gleicher Leistung.
Der Höchstrechnungszinsfuß wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht
(BAFin) in Anlehnung an den Zinssatz von Staatsanleihen und unter Einhaltung
bestimmter Obergrenzen festgelegt und beträgt 3,25 Prozent für Versicherungsverträge
ab dem 01.07.2000.