Klassische
Form der Lebensversicherung zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge, häufig
auch gemischte Lebensversicherung genannt. Die Leistung besteht in der Zahlung
eines Todesfallkapitals bei
Tod der versicherten Person oder
eines Erlebensfallkapitals bei Erleben des Vertragsablaufes.