Lebensversicherung, kapitalbildende

Klassische Form der Lebensversicherung zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge, häufig auch gemischte Lebensversicherung genannt. Die Leistung besteht in der Zahlung eines Todesfallkapitals bei Tod der versicherten Person oder eines Erlebensfallkapitals bei Erleben des Vertragsablaufes.