Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche

Der Versicherungsnehmer (VN) kann den Vertrag jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres ganz oder teilweise kündigen. Bei Ratenzahlung kann die Kündigung auch zum Ende eines Ratenzahlungsabschnitts erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Lebensversicherung einen Monat. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Kündigung hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf den Rückkaufswert. Der Versicherer hat kein ordentliches Kündigungsrecht.