Der Versicherungsnehmer
(VN) kann den Vertrag jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres ganz oder
teilweise
kündigen. Bei Ratenzahlung kann die Kündigung
auch zum Ende eines Ratenzahlungsabschnitts erfolgen. Die Kündigungsfrist
beträgt bei einer Lebensversicherung einen Monat. Die Kündigung muss
schriftlich erfolgen. Bei Kündigung hat der Versicherungsnehmer Anspruch
auf den Rückkaufswert. Der Versicherer hat kein ordentliches Kündigungsrecht.