Die Kapitallebensversicherung
ist eine Lebensversicherung auf den sogenannten Todes- und Erlebensfall.
Bei
dieser Form der Altersvorsorge besteht zusätzlich
zu einem Kapitalansparvorgang eine Absicherung gegen das Risiko eines Todesfalls
der versicherten Person. Die meist langfristigen Verträge werden überwiegend
zur Altersvorsorge bzw. Finanzierung von Immobilien eingesetzt.