Gewinnverbände werden zur gerechten Verteilung der Überschüsse
getrennt nach Angebotsformen gebildet. So ermitteln die Unternehmen die in
den einzelnen Angebotsformen erzielten Gewinne getrennt, z.B. für gemischte
Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen,
private Berufsunfähigkeitsversicherungen.