Entgeltpunkte

Entgeltpunkte sind wesentlicher Bestandteil der Rentenformel, nach der der individuelle Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet wird. Für die Berechnung der Entgeltpunkte wird das individuelle Einkommen ins Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten gesetzt. Hat der Versicherte ein Einkommen in Höhe des Durchschnittseinkommens erzielt, so erhält er 1 Entgeltpunkt. Liegt sein Einkommen beispielsweise 30% über dem Durchschnitt, so resultieren daraus 1,3 Entgeltpunkte. Je mehr Entgeltpunkte der/die Versicherte erzielt, desto höher fällt seine/ihre gesetzliche Rente aus.