Entgeltpunkte
sind wesentlicher Bestandteil der Rentenformel, nach der der individuelle
Rentenanspruch aus
der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet
wird. Für die Berechnung der Entgeltpunkte wird das individuelle Einkommen
ins Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller in der gesetzlichen Rentenversicherung
Versicherten gesetzt. Hat der Versicherte ein Einkommen in Höhe des Durchschnittseinkommens
erzielt, so erhält er 1 Entgeltpunkt. Liegt sein Einkommen beispielsweise
30% über dem Durchschnitt, so resultieren daraus 1,3 Entgeltpunkte. Je
mehr Entgeltpunkte der/die Versicherte erzielt, desto höher fällt
seine/ihre gesetzliche Rente aus.